Hinweise zu Bewerbung und Einstellung:
Bewerbung:
Interessenten - auch aus anderen Fachbereichen - können sich ab sofort bewerben. Hierzu ist der beigefügte Bewerbungsbogen auszufüllen und möglichst bald bei mir einzureichen.
Hinweis: Anhand der Bewerbungsbögen wird eine Vorauswahl hinsichtlich Eignung und Einsatzgebiet vorgenommen. Bewerbungsbögen, aus denen nicht hervorgeht, wodurch der Bewerber/die Bewerberin für eine bestimmte Aufgabe geeignet sein könnte, werden mit geringster Priorität berücksichtigt. Also bitte: Besonders bei der erstmaligen Bewerbung abgelegte Prüfungen und Noten/ bereits bestehende Erfahrungen/sonstige Qualifikationen etc. verzeichnen!Einstellungsvoraussetzungen:
In der Regel wird ein abgeschlossenes Vordipom als Einstellungsvoraussetzung angesehen; in begründeten Ausnahmefällen jedoch ist eine Einstellung auch ohne dieses und z.B. bereits im ersten Studienjahr möglich. Solche begründeten Ausnahmefälle liegen z.B. vor bei- außergewöhnlich guten Studienleistungen
- besonderer Befähigung für eine bestimmte Aufgabe
- bereits gegebenen Vorkenntnissen
- etc.
Einstellung:
Die Entscheidung über die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber, die sich für Tutoren- und Korrektorenstellen bewerben, und deren endgültige Zuordnung zu den Aufgabengebieten erfolgen in einer
zentralen Einstellungsveranstaltung
--- !!! voraussichtlich in der ersten Vorlesungswoche des kommenden Semesters !!!---
(In dieser Veranstaltung werden alle erforderlichen Einstellungsformulare ausgefüllt und an die Verwaltung weitergeleitet.)
Die Einstellung von SHK mit besonderen Aufgaben (MentorInnen, Programmierung, Erarbeitung von Skripten etc.) kann ab sofort erfolgen!!!- Hinweis zu den Formalitäten (leider unumgänglich, um Frust, Mehraufwand und unnötige Wege zu vermeiden!):
Die Einstellung der SHK/Tutoren erfolgt durch die Hochschulverwaltung auf der Grundlage der o.g. Einstellungsunterlagen. Voraussetzung hierf¨r ist, dass die Antragsunterlagen folgende Dokumente bzw. Angaben enthalten:- aktuelle Studienbescheinigung
- Lohnsteuerkarte (*)
- Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse bzw. -versicherung über Krankenversicherungsschutz (*)
- (nur für ausländische Studierende:) gültige Aufenthaltsgenehmigung mit aktueller Arbeitserlaubnis
- interne Personalnummer (aus früheren Verträgen, kann in der Hochschulverwaltung erfragt werden)
- LBV - Personalnummer (analog, wurde auf früheren Bezügemitteilungen des LBV mitgeteilt)
- (falls Kindergeldansprüche entstehen:) Heiratsurkunde/Auszüge aus dem Familienbuch.
Bei einigen Aufgaben werden naturgemäß fundierte Kenntnisse in Mathematik vorausgesetzt; es gibt jedoch auch Aufgabenbereiche mit anderen Schwerpunkten (Tutorien, Mentorien, Skript-Erarbeitung, Programmierung...)



